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DHSG
Deutsche und Hellenische Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz e.V
DHSG Zypern

Wissenwertes

Zyperns strategische Lage, sein gefestigtes Rechtssystem, die hervorragende Infrastruktur und das zuverlässige Kommunikationsnetz, relativ niedrige Lebenshaltungskosten, ein angenehmes Klima und die Gastfreundlichkeit seiner Menschen sind nur einige der Vorteile, welche die Insel zu einem beliebten Ort für Ruheständler und Auswanderer werden ließen.
Im Anschluss an den Beitritt zur Europäischen Union wird Zypern für ausländische Investoren, welche die finanziellen Anreize und das relativ niedrige Steuerniveau nutzen können, immer attraktiver. Zypern entwickelt sich schnell zu einem der beliebtesten Ferien- und Ruhestandsziele, wird auch als Arbeitsmarkt immer reizvoller und rangiert in der Beliebtheitsskala inzwischen an dritter Stelle nach Spanien und Portugal.
Sich in Zypern zur Ruhe setzen oder sich hierher entsenden zu lassen, kann zu einer lohnenswerten Herausforderung werden. Wer sich zu einem solchen Schritt entschließt und sich in Zypern niederlässt, muss verschiedene wichtige Aspekte berücksichtigen. Der Zweck dieses Beitrags besteht darin, Ruheständlern und Auswanderern im Hinblick auf Steuern und andere Aspekte nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

Einkommenssteuer
Die Grundlage der Einkommensbesteuerung in Zypern folgt weitestgehend dem bekannten Schema des Welteinkommensprinzip für Steueransässige und dem Territorialprinzip bei der Besteuerung von Einnahmen aus zyprischen Quellen im Hinblick auf Nichtansässige. Die Definition der “Ansässigkeit” ist von fundamentaler Bedeutung. Steueransässigkeit wird durch eine Ansässigkeit in Zypern von mehr als 183 Tagen pro Steuerjahr erreicht. Im Ergebnis wird ein Nichtsteueransässiger in Zypern nur im Hinblick auf das während seines Aufenthaltes in Zypern erwirtschaftete Einkommen besteuert.
Der Einkommensverdienst eines Steueransässigen unterliegt grundsätzlich den folgenden progressiven Steuersätzen:

Einkommen Steuersatz

Bis CY£10.000 0 %
CY£10.001-£15.000 20 %
CY£15.001-£20.000 25 %
Über CY£20.000 30 %

Dabei gelten die folgenden Ausnahmen bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens:
1. Zwanzig Prozent der Einkünfte aus einer in Zypern ausgeübter Arbeitnehmertätigkeit einer natürlichen Person, die vor Beginn der Arbeitnehmertätigkeit nicht in Zypern ansässig war oder CY£5.000, je nachdem welcher Betrag niedriger ist, sind von der Besteuerung befreit. Diese Steuerbefreiung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. Januar des Jahres, das auf den Beginn des Arbeitnehmerverhältnisses folgt.
2. Die Verdienste für bezahlte Dienstleistungen, die außerhalb Zyperns für einen nichtansässigen Arbeitgeber oder die ausländische Betriebsstätte eines ansässigen Arbeitgebers für eine Gesamtdauer von mehr als 90 Tagen im Veranlagungszeitraum erbracht werden, sind steuerbefreit.
Zypern behält auch nach dem EU Beitritt ein sehr vorteilhaftes Steuersystem im Hinblick auf Rentenzahlungen bei. Die ersten CY£2.000 ausländischer Rentenzahlungen (auf die aufgrund außerhalb Zyperns erbrachter Leistungen ein Anspruch besteht) sind steuerfrei. Der Restbetrag wird mit einem Einheitssteuersatz von 5 % besteuert. Der Steuerzahler kann jedoch auch den normalen Besteuerungsweg wählen, soweit dieses Besteuerungssystem im Ergebnis zu einer höheren Steuerschuld führt. Diese Wahl kann von Jahr zu Jahr durchgeführt werden. In Zypern anfallende Steuern können wahlweise um im Ausland gezahlte Steuern gemindert werden.
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind vollständig steuerbefreit. Entsprechend der Definition des Einkommenssteuergesetzes umfassen Wertpapiere Aktien, Obligationen, Anleihen und andere Wertpapiere von Gesellschaften oder anderen juristischen Personen.

Verteidigungsbeitrag
Zinseinkommen unterliegen einem 10%igen Verteidigungsbeitrag und können wahlweise um jegliche im Ausland gezahlte Steuer gemindert werden. Soweit das Einkommen von natürlichen einen Betrag von CY£7.000 nicht übersteigt, wird ein Verteidigungsbeitrag von 3% erhoben.
Dividendeneinkommen wird mit einem 15%igen Verteidigungsbeitrag belegt, kann jedoch auch wahlweise um jegliche im Ausland gezahlte Steuer gemindert werden.

Sozialversicherung
In Zypern angestellt EU Staatsbürger zahlen einen Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von 6,3% ihres Arbeitseinkommens, wobei der Höchstbemessungsbeitrag gegenwärtig auf monatlich CY£1.911 festgesetzt ist. Diese Höchstgrenze wird jährlich angepasst.

Kapitalertragssteuern
Eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 20% wird erhoben auf alle inflationsbereinigten Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien oder von Anteilen an privaten Kapitalgesellschaften, die Immobilieneigentum in Zypern besitzen. Soweit die Immobilie als Hauptwohnsitz diente, wird eine Ermäßigung von CY£50.000 gewährt.

Grundsteuer
Eine Vermögenssteuer wird in Zypern nicht erhoben; lediglich Immobilieneigentum in Zypern unterliegt einer Grundsteuer mit folgenden Steuersätzen:

Immobilienwert Steuersatz

Bis CY£100.000 0‰
CY£100.001 – £250.000 2,5‰
CY£250.001 – £500.000 3,5‰
Über CY£500.000 4,0‰

Erbschaftssteuer
Es gibt keine Erbschaftssteuer in Zypern. Diese Steuer wurde seit 1. Januar 2000 abgeschafft.

Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuerrate liegt gegenwärtig bei 15 %. Mehrwertsteuer wird beispielsweise auch auf den Kauf von Wohnungsimmobilien erhoben. Soweit sich die Zahlungen aber auf den Kauf des ersten Wohnsitzes beziehen, wird die Mehrwertsteuer auf 5 % reduziert.

Doppelbesteuerungsabkommen
Zypern hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen und ist stets bemüht, im Wege weiterer Verhandlungen das bestehende Netz von Doppelbesteuerungsabkommen zu erweitern. Im Hinblick auf Rentner und Pensionäre enthalten diese Abkommen in der Regel nur wenige Vorschriften. Üblicherweise wird festgesetzt, dass Rentenzahlungen aus unselbstständiger Arbeit in dem Land besteuert werden können, in dem der Rentenempfänger ansässig ist. Darüber hinaus können hiervon abweichende Regelungen für Staatsdiener bestehen. Dem Leiter der Einkommenssteuerbehörde steht die Ermessensentscheidung zu, ob Steuererleichterungen auch ohne ein entsprechendes Abkommen gewährt werden können.

Fachmännische Beratung und Anleitung
Die Hinweise auf zyprische Steuergesetze sind weder erschöpfend noch bieten sie ausreichend Informationen, um sie ohne fachmännische Beratung und Anleitung zur Handlungsgrundlage für geschäftliche Aktivitäten zu machen. Dies gilt insbesondere aufgrund der ständig fortgeführten Gesetzesänderungen und -ergänzungen. Der Beitritt Zyperns zur EU am 01. Mai 2004 hat bereits wesentliche Änderungen zur Steuergesetzgebung und zur Steuerpraxis gebracht; weitere zukünftige Änderungen sind zu erwarten.